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Private Zukunftsvorsorge

Neben staatlicher und betrieblicher Pension bildet die private Altersvorsorge das dritte Standbein Ihrer Zukunfts-Absicherung.

Die Problematik der gesetzlichen Pensionsversicherung

Die Ansprüche und das Leistungsausmaß in der gesetzl. Pensionsversicherung bauen sich in der Regel in langen Versicherungszeiträumen auf - im gesamten Berufsverlauf, also in einem Zeitraum von bis zu 50 Jahren, nämlich vom 15. bis zum 65. Lebensjahr.

Die Leistungen aus der Pensionsversicherung - die Eigen- und Hinterbliebenenpensionen - werden aber nicht von den Versicherten selbst im Laufe der Jahre angespart (wie bei einer privaten Lebensversicherung), sondern werden in jedem Jahr aus den eingehenden Sozialversicherungsbeiträgen der noch aktiven Arbeitnehmer und aus kräftigen staatlichen Zuschüssen finanziert.
In der Pensionsversicherung handelt es sich also, ihrem ganzen Aufbau nach, um sehr lange hinausgeschobene Leistungshoffnungen und um ein Warten auf mögliche künftige Leistungen.
Ob diese versprochenen Leistungen dann auch tatsächlich ausbezahlt werden können, hängt davon ab, ob während der Dauer der Pensionszahlung

    1. genügend aktive Arbeitnehmer vorhanden sind (Geburtenrückgang!),
    2. diese Aktiven dann auch die für die Höhe der Pensionseistungen der Pensionisten erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen können
    3. der Staat die noch zusätzlich erforderlichen Zuschüsse aufbringen kann (die letztlich wiederum von den aktiven Arbeitnehmern durch ihre Steuern bezahlt werden müssen!).

    Formen der privaten Pensionsvorsorge

Privatpensionen, können in Form von Rententarifen mit laufender oder einmaliger Prämienzahlung abgeschlossen werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, in welcher Veranlagungsform (klassisch oder in Fonds) die einbezahlten Prämien verwendet werden sollen.

Wir empfehlen daher unbedingt, sich umfassend und profesionell beraten zu lassen und eine Vergleichsrechnung über die verschiedenen Produkte der privaten Altersvorsorge durchführen zu lassen.

Es geht letztlich darum, wieviel Geld Sie einmal bekommen sei es als Kapitalabfindung oder als lebenslange, oder zeitlich begrenzte Rente.