Startseite
 Startseite > Sachversicherung > Eigenheim und Haushaltsversicherung

 

Eigenheimversicherung

Schwere Schäden am Haus durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Niederschlags -u. Schmelzwasser und Feuerschäden schlagen meist unvorhergesehen aber heftig zu und machen das Haus oft unbewohnbar, oder es wird sogar völlig zerstört.
Die Bezahlung des Schadens aus eigener Tasche könnte zum finanziellen Ruin führen. Deshalb ist jedem Hausbesitzer der Abschluss einer schützenden Eigenheimversicherung empfohlen.


Wer ist versichert?
Der Versicherungsnehmer ist zumeist der Eigentümer des Gebäudes. Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, kann von diesem aber innerhalb eines Monats gekündigt und neu abgeschlossen werden. Name und Kontaktdaten des Käufers müssen der Versicherung jedenfalls unverzüglich gemeldet werden.


Was ist versichert?
Eine Eigenheimversicherung (auch „Gebäudeversicherung“ genannt) ist ähnlich der Haushaltversicherung meist eine „Bündelversicherung“, das heißt sie inkludiert die Abdeckung gegen ein Bündel von Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Haftpflicht. Die einzelnen Sparten können aber auch als Einzelsparte abgeschlossen werden, so z. Bspl. eine Feuerversicherung für einen Stadel, etc.
Versichert sind alle Gebäude und Nebengebäude, wie Garagen, Schuppen, Abstellräume auf dem in der Polizze bezeichneten Grundstück, wenn sie im Antrag angeführt und zur Versicherung beantragt wurden.


Versicherte Gefahren:
Feuer
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag (wenn der Blitz direkt in das Haus einschlägt), Explosion, Absturz von Flugzeugen, Folgeschäden durch Löschen, Niederreißen und Ausräumen und Abhandenkommen. Weitere Zusatzdeckungen – wie zum Beispiel Deckung von indirektem Blitzschlag – können individuell abgeschlossen werden.


Sturm
Versichert sind Schäden durch Sturm (Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h) und Folgeschäden durch umstürzende Bäume, Maste usw., Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Schäden als unvermeidliche Folge und durch Abhandenkommen bei einem dieser Schadenereignisse. Gegen Sondervereinbarungen kann man sich auch gegen weitere Schadenereignisse - wie zum Beispiel Schäden durch Hochwasser - Überschwemmungen oder Muren, Schäden durch Niederschlags und Schmelzwasser- versichern lassen..


Leitungswasser
Versichert sind Schäden durch Wasser, das aus wasserführenden Anlagen sowie aus angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt. Ebenfalls versichert sind Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen, Frostschäden an angeschlossenen Einrichtungen/Armaturen, sowie Such u. Auftaukosten. Weitere Zusatzdeckungen wie Korrosionsschäden etc. können mit entsprechenden Deckungserweiterungen eingeschlossen werden.


Versicherungsleistung
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des versicherten Gebäudes. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, liegt eine Unterversicherung vor, und der Schaden kann nur anteilig ersetzt werden.
Wenn nicht etwas anderes beantragt wurde, ist die Eigenheimversicherung mit der so genannten "Wertanpassungsklausel“ ausgestattet. In diesem Fall werden die Versicherungssummen jährlich den Schwankungen des Baukostenindexes angepasst.
Im Regelfall ist das Gebäude zum Neubauwert versichert. Im Schadenfall werden daher die ortsüblichen Kosten eines Neubaues ersetzt und bei Teilschäden die vollen Reparaturkosten. Daran ist allerdings die Voraussetzung gebunden, dass der Wiederaufbau innerhalb der in den Versicherungsbedingungen genannten Frist erfolgt.


Anzeigepflicht
Nicht nur ein Käufer des Hauses, auch alle Neu- und Umbauten bzw. Gefahrenerhöhungen müssen der Versicherung gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz angepasst werden kann.


Nebenleistungen
Versichert sind auch Kosten, die aufgewendet werden müssen, um einen Schaden möglichst gering zu halten (Schadenminderungskosten) sowie Aufräumungs-, Abbruch-, Entsorgungs- und Feuerlöschkosten bis zu dem in der Polizze angegebenen Prozentsatz der Gebäude-Versicherungssumme.


Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist meist als Teil des „Bündels“ in der Eigenheimversicherung - Haushaltsversicherung inkludiert und erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen, die einen als Privatperson oder als Haus- und Grundbesitzer treffen können.

Haushaltversicherung

Um Ihren Hausrat und Ihre Wertgegenstände gegen Schäden und Verlust zu schützen, ist der Abschluss einer Haushaltversicherung zu empfehlen.
Oft wird der tatsächliche Wert der Sachen erst bei Eintritt eines Schadens sichtbar. Die Versicherungssumme sollte daher dem Wohnungsinhalt entsprechen, damit eine Unterversicherung vermieden wird. Die Haushaltversicherung schützt aber nicht nur Ihr Vermögen, sondern inkludiert auch die Privathaftpflichtversicherung.


Gefahren
Die Haushaltversicherung deckt Schäden durch Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Glasbruch. Zusätzlich werden auch unvermeidliche Folgeschäden auf Grund eines oben genannten Schadenfalls von Ihrer Versicherung übernommen, wie zum Beispiel die Kosten einer notwendigen Schlossänderung nach einem Einbruchdiebstahl. Den genauen Deckungsumfang finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen, oder erklärt Ihnen Ihr Versicherungsberater.


Gültigkeit des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz gilt für sämtliche zum Haushalt gehörende Gegenstände. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Kleidung, Sportgeräte, technische Geräte wie Fernseher oder Fotoausrüstung, Verfliesungen, Tapeten, Haushaltsmaschinen etc.
Für Bargeld, Wertpapiere, Schmuck etc. gibt es Sonderbestimmungen. Bei einem Einbruchdiebstahl, sind die Entschädigungsgrenzen nach der Aufbewahrungsart gestaffelt. Je besser die Wertgegenstände gesichert sind, desto höher sind diese Entschädigungsgrenzen. Lassen Sie sich darüber ausführlich von Ihrer Versicherung informieren.
Tipp: Für eine rasche Abwicklung im Schadenfall fotografieren Sie wertvolle Einzelstücke und heben die jeweiligen Rechnungen auf.


Unterversicherung
Der Wert des gesamten Wohnungsinventars wird oft unterschätzt und die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt. Im Schadenfall ist man dann unterversichert. Die Versicherung übernimmt den Schaden nicht zur Gänze, sondern nur anteilig. Die Eigenleistungen des Versicherten können dann entsprechend steigen.
Ein Beispiel:
Der Gesamtwert des Wohnungsinhalts beträgt am Schadentag € 50.000, die vereinbarte Versicherungssumme nur € 25.000. Bei einem Brand entsteht ein Schaden von € 30.000. In diesem Fall wird nur die Hälfte des Schadens, nämlich € 15.000, bezahlt, denn es war ja auch nur die Hälfte des Werts versichert.


Versicherungssumme
Die Haushaltversicherung ist meistens eine Neuwertversicherung. Das heißt, Ihre Versicherung finanziert Ihnen den Neuerwerb des beschädigten Hausrats. Für diese Wiederbeschaffung müssen Sie kein Geld zuschießen.
Der Wert der beschädigten Gegenstände muss aber mindestens 40% des Wiederbeschaffungswerts betragen. Ansonsten ersetzt Ihnen Ihre Versicherung den Zeitwert. Dieser ist vom Zustand, Alter und Abnutzung der Sachen abhängig.
Wenn nicht anders vereinbart, ist Ihre Haushaltversicherung zur Vermeidung von Unterversicherung mit einer Wertanpassungsklausel ausgestattet. Damit wird steigenden Werten Rechnung getragen. Sie haben die Möglichkeit, eine Anpassung abzulehnen.
Lassen Sie sich aber über die Folgen einer Ablehnung der automatischen Anpassung genau informieren, da zwischen Versicherungsleistung und tatsächlichen Kosten große Differenzen entstehen können ( Unterversicherung ) .

Gerne überprüfen wir kostenfrei und unverbindlich, Ihre derzeitigen Versicherungen auf richtige Deckung und Versicherungssumme, vereinbaren Sie einen Termin mit uns.