Startseite
 Startseite > Kfz Versicherung > Kfz Rechtschutzversicherung

 

Fahrzeug und Verkehr
Ihr Recht als Fahrzeugbesitzer und Verkehrsteilnehmer
Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen


In einer dunklen Nebenstraße prallen Sie mit Ihrem Fahrzeug gegen die schlecht sichtbaren Absperrplanken einer Baustelle und Ihr Wagen wird erheblich beschädigt. Als Sie sich am nächsten Tag an den Verantwortlichen wenden, verweigert dieser die Bezahlung des Schadens. Ihre Rechtsschutzversicherung nimmt für Sie die Sache in die Hand und sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Verteidigung in Strafverfahren
Sie haben einen Verkehrsunfall verschuldet und dabei einen Fußgänger verletzt. Gegen Sie wird ein Strafverfahren eingeleitet und wenn Sie keinen Anwalt an Ihrer Seite haben, kann die Angelegenheitschlecht für Sie ausgehen. Der Rechtsschutzversicherer beauftragt einen Anwalt mit Ihrer Verteidigung.

Vertretung in einem Verfahren wegen Einziehung des Führerscheins
Sie werden wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einer Verwaltungsstrafe verurteilt und Ihr Führerschein wird für 3 Monate eingezogen. Sie sind sich keiner Schuld bewusst und möchten für das Führerschein-Einziehungsverfahren die Unterstützung eines Anwalts.

Wahrung Ihrer Rechte bei Verträgen rund um das versicherte Fahrzeug (Autokauf, Reparatur usw.)
Freitag Mittag holen Sie Ihr Auto aus der Werkstatt ab und machen gleich anschließend einen Ausflug. Leider kommen Sie nicht weit. Denn schon bald läuft der Motor heiß und die Kopfdichtungen gehen kaputt. Zurück in der Werkstatt stellt sich heraus, dass der Lüftermotor nicht angeschlossen war. Die Firma weigert sich den Schaden zu beheben. Mit dem Rechtsschutz wird ein Rechtsanwalt eingeschaltet, der sofort die kostenlose Reparatur erwirkt.

Erweiterung um den Schutz für das Lenken fremder Kraftfahrzeuge und als Verkehrsteilnehmer
Auch wenn Sie sich zum Beispiel ein Auto ausborgen oder einen Dienstwagen fahren, möchten Sie im Fall der Fälle auf Ihr Recht nicht verzichten.
Gleiches gilt, wenn Sie als Fußgänger, mit dem Rad oder als Fahrgast bzw. Passagier in anderen Verkehrsmitteln unterwegs sind.